Mitteilungen
Stimmrechtsmitteilungen
Die Aktionäre der KAP AG sind gemäß §§ 33 ff Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) verpflichtet, der KAP AG und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen, wenn sich die Höhe ihres Stimmrechtsanteils bezogen auf bestimmte Schwellen (3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte) verändert. Diese Stimmrechtsmitteilungen werden von der KAP AG nachfolgend veröffentlicht.
Wir bitten Personen, die gemäß Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet sind, der KAP AG eine Veränderung ihres Stimmrechtrechtsanteils mitzuteilen, die entsprechende Mitteilung nur an folgenden Kontakt zu richten:
E-Mail: stimmrechtsmitteilung@kap.de
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