Corporate Governance

Entsprechenserklärungen

Die jährlich zu aktualisierende Entsprechenserklärung nach § 161 AktG enthält Erläuterungen darüber, ob den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und erläutert die Gründe für etwaige Abweichungen.

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